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ArchivJanuar 2019

Kleinwort Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Kleinwort Consulting keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

TUMA BAU GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TUMA BAU GmbH, ehemals geschäftsansässig: Birkbuschstraße 47, 12167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sead Mahmutovic, Katharina-Boll-Dornbergerstraße 12, 12489 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150148
Geschäftszweig: Baugewerbe

Versicherungswirtschaft sieht Aufsichtswechsel skeptisch

Die Kapitalanlaezeitung EXXECNEWS berichtet am 28. Januar 2019 in Ausgabe 03 über die Stellungnahme des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur geplanten Aufsichtsänderung für Finanzanlagenvermittler.

Minerva Kundenrechte: Bund der Versicherten geht in Revision

In einem langwierigen Rechtsstreit gegen die Minerva Kundenrechte GmbH, eine Versicherungsberaterin, klärt der Bund der Versicherten (BdV) Fragen um deren Vergütung. Die Minerva stellt ein erfolgsabhängiges Honorar in Rechnung, wenn sich privatversicherte Verbraucher über einen neuen Krankenversicherungstarif beraten lassen.

taf Immobilien GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der taf Immobilien GmbH, Im Steerfeld 6, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 203700), vertr. d.: Hans-Joachim Frohne, Im Steerfeld 6, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), ist am 24.01.2019 um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

BEV verweigert Annahme von Einschreiben

Auch darüber beschweren sich BEV-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW: Das Unternehmen sei per Fax nicht erreichbar und Einschreiben mit Rückschein werden offenbar nicht immer angenommen.

Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen durch Mehrheitsbeschluss?

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Wohnungseigentümer darüber streiten, ob die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

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