dieeigentuemer.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Setonix Holding: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Setonix Holding mit Bescheid vom 5. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Setonix Holding ist Betreiber der Handelsplattform www.obsbit.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen, binäre Optionen und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Setonix Holding das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

„Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“, so die BaFin. (TH1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
dieeigentuemer.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Archiv