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Achtung Falle! So erkennen Sie künstlich verschönerte Wohnungen

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Stilvolle Altbauwohnungen verkaufen sich in großen Städten fast von selbst. Schlichtere Bestandswohnungen dagegen sind mitunter schwer an den Käufer zu bringen: Die Ausstattung ist oft einfach und meist „abgewohnt“. Um für solche Räume gute Preise zu erzielen, peppen Makler und Verkäufer immer öfter die schlichten Zimmer durch sogenanntes „Home-Staging“ auf.

Wie Sie sich davor wehren können

„Wir beobachten das hier in Berlin seit einigen Jahren immer öfter“, sagt Diplom-Ingenieurin Sandra Queißer, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ihre Kollegen in anderen deutschen Großstädten berichten von ähnlichen Erfahrungen.

„Beim Home-Staging wird die Wohnung mit kleinen Details aufpoliert. Dazu gehören beispielsweise große Bodenvasen oder Pflanzkübel, die einen Raum großzügig wirken lassen und dabei gleichzeitig eventuelle Verfärbungen an der Wand dahinter verdecken.“ Queißer sieht das Aufpeppen der Altbauten skeptisch. „Nichts spricht dagegen, die Fenster zu putzen und die Zimmer aufzuräumen, aber sobald Home-Stager die Wohnung gezielt und lediglich für die Verkaufsphase schick ausstaffieren, kann das auch des Guten zu viel sein.“

„Sobald eine Wohnung frisch geweißt ist, schrillen bei uns alle Alarmglocken“

Mit gut arrangierten Details erzielen Home-Stager die gewünschten Effekte: „Ein kleines Badezimmer beispielsweise wirkt mit einem großen Spiegel erheblich größer und heller. Werden dann noch mehrere flauschige Handtücher in den gerade angesagten Farben drapiert, lenkt das die Kaufinteressierten ab von der meist veralteten Badausstattung“, erläutert Queißer die Methode.
Im Prinzip sei dagegen wenig einzuwenden, sofern dabei nicht gezielt Problemzonen versteckt werden. „Ein absolutes No-Go ist das Übertünchen von Feuchte- oder Schimmelschäden. Sobald eine Wohnung frisch geweißt ist, schrillen bei uns alle Alarmglocken“, sagt Queißer. „Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig“, erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage.

Wenn die Sache dann ans Licht kommt, müssen Verkäufer die Schadenbeseitigung zahlen. Im Extremfall können Käufer den Kauf sogar rückabwickeln, erklärt Freitag.

Woran erkennt man ein „gestagte“ Wohnung?

Wer als Kaufinteressent eine arrangiert eingerichtete Wohnung besichtigt, sollte sich also nicht einlullen lassen. Queißer erklärt, dass Möbel, die keinerlei Gebrauchsspuren vorweisen, ein Indikator für Home-Staging sind. Ein „neuer“ Duft in der Wohnung ist ebenfalls verdächtig. Bei einer Besichtigung sollten Interessenten auch mal hinter die Bodenvase schauen und die Handtücher verrücken, auch wenn sie hier Hemmungen haben.

Wer sich das nicht traut, sollte vor der endgültigen Kaufentscheidung noch einmal mit einem unabhängigen Sachverständigen durch die Räume gehen. Der VPB rät sogar, Wohnungen niemals ohne unabhängigen Experten zu besichtigen.

Worauf ist zu achten?

Experten blicken aufs Wesentliche:
• auf Feuchteflecken beispielsweise,
• auf den Zustand der Fenster und Türen,
• auf Heizkörper,
• auf Wasser- und Elektroinstallationen.

Außerdem schauen sich die Sachverständigen auch das Gemeinschaftseigentum an und Sondereigentum wie Keller und Speicherräume. Das ist wichtig, denn mit dem Kauf geht ja auch das Gemeinschaftseigentum anteilig an die Wohnungskäufer über – und damit alle daraus resultierenden Verpflichtungen.

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von factum
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