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Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher

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Flüge fallen aus, Veranstaltungen werden abgesagt, Fitnessstudios geschlossen, Produkte im Supermarkt auf Vorrat gekauft. Die Corona-Krise verunsichert. Es ergeben sich jetzt viele Fragen nach Rechten und richtigem Verhalten. Wir geben hilfreiche Hinweise zur Orientierung im Verbraucheralltag.

Kann das Coronavirus über Lebensmittel, Gegenstände oder Trinkwasser übertragen werden?

Derzeit gibt es keine nachgewiesenen Fälle, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren verunreinigt worden sind, sind durch Schmierinfektionen zwar denkbar. Da die Viren in der Umwelt aber nur eine geringe Stabilität haben, ist das nur für einen relativ kurzen Zeitraum wahrscheinlich.

Demnach ist es nach derzeitigem Wissensstand auch unwahrscheinlich, dass importierte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände wie Geschirr oder Besteck Quelle einer Infektion mit dem Virus sein könnten.

Dennoch sollte der Umgang mit Lebensmittel und Bedarfsgegenständen mit den allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und der Einhaltung der Hygieneregeln bei der Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln erfolgen. Ein Erhitzen der Lebensmittel verringert zusätzlich das Infektionsrisiko, da die Coronaviren hitzeempfindlich sind. Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesinstitut für Risikobewertung.

Trinkwasser ist nach einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes ebenfalls kein Übertragungsweg. Durch das sogenannte „Multibarrieren-System“ bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung sei Trinkwasser in Deutschland „sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren“, geschützt. Mehr Informationen dazu beim Umweltbundesamt.

Wie kann sich jeder vor dem Coronavirus schützen?

Bei der Corona-Vorsorge gelten ähnliche Tipps zur Vorbeugung wie bei der möglichen Ansteckung vor Grippe:

  • gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden lang) mit Seife,
  • Husten und Niesen von Anderen abgewandt in die Armbeuge
  • sowie anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen.

Zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen wird dringend empfohlen, alle Kontakte auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?

Die gibt es inzwischen nicht mehr, denn die Sonderregelung ist Anfang Juni ausgelaufen. Im Normalfall müssen Sie nun wieder persönlich in der Praxis erscheinen.

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen konnten eine Krankschreibung von ihrem Arzt bis einschließlich 31. Mai telefonisch bekommen. Die Sonderregelung galt auch für Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden, bei denen ein Corona-Verdacht besteht.

Den Beschluss, dass Praxisbesuche jetzt wieder der Normalfall sind, hat das oberste Entscheidungsgremium aus Krankenkassen und Ärzten gefasst, da die Arztpraxen nun ausreichend mit Schutzausrüstungen und Hygienekonzepten ausgestattet seien und Patienten deshalb dort keinem erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt seien. Sollte die Zahl der Infektionen wieder deutlich steigen, sind neue Sonderregelungen zur Krankschreibung denkbar.

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