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Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – was ist wichtig?

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Mit haushaltsnahen Dienstleistungen Geld sparen

Wer Arbeiten in Haus, Wohnung oder Garten von einem Dienstleister durchführen lässt, sollte die Rechnung gut aufbewahren. Denn mit haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie Geld sparen. Zum Beispiel können Sie Teile der Kosten bei der Steuer geltend machen. Oder Sie lassen sich die Aufwendungen von Ihrer Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten.

Details zur Rechnung müssen im Vertrag stehen

Damit Sie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen auch tatsächlich Geld sparen, müssen allerdings einige Vorgaben erfüllt sein. Und die betreffen unter anderem die Rechnung. Das Gesetz selbst macht nur wenige konkrete Angaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Deshalb sollte jeder, der seine Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen oder steuerlich geltend machen möchte, schon bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der Anbieter bei der Rechnung verschiedene Punkte zusichert.

Auf diese Vorgaben kommt es an

Achten Sie darauf, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden:

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, spätestens zwei Wochen nach Monatsende.
  3. Die Rechnung ist nachvollziehbar und übersichtlich.
  4. Ausfallkosten und Zusatzkosten sind klar erkennbar und werden verständlich ausgewiesen. 
  5. Preiserhöhungen werden schriftlich festgehalten und sind auf der Rechnung gut erkennbar. Außerdem werden sie mit einer Frist von vier Wochen angekündigt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Pflegebedürftiger erstatten lassen

Die eigenen Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich über eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen verringern. Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 können die Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse einreichen und einen Antrag auf Erstattung stellen. Denn: Der so genannte Entlastungsbetrag sichert Ihnen jeden Monat 125 Euro zu, die Sie unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen können.

Was muss ich für den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beachten?

Für die Erstattung bei der Pflegekasse ist eine schriftliche Rechnung eines zertifizierten Anbieters unbedingt als Nachweis erforderlich. Außerdem muss erkennbar sein, in welchem Leistungszeitraum die haushaltsnahe Dienstleistung erbracht wurde. Das ist wichtig, weil Sie nicht verbrauchte Entlastungsbeträge auch in den Folgemonaten noch abrufen können. Es ist sogar möglich, übriggebliebenes Entlastungsguthaben in der ersten Hälfte des folgenden Kalenderjahrs einzusetzen. Dafür muss Ihre Pflegekasse bei den bereits eingereichten Rechnungen allerdings nachvollziehen können, wann eine bestimmte Leistung erbracht wurde.

TIPP: Der Antrag auf Erstattung muss übrigens nicht im Vorfeld gestellt werden, sondern kann mit der ersten Rechnung eingereicht werden. Sie können auch mehrere Rechnungen gesammelt einreichen.

Mehr Informationen zum Entlastungsbetrag erhalten Sie in unserem Artikel.

Was ist für die Steuer wichtig?

Wer steuerpflichtig ist, kann die Rechnung beim Finanzamt geltend machen und damit direkt die Steuerschuld senken. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ stammt übrigens ursprünglich aus dem Einkommenssteuerrecht. Wer Dritte mit Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragt, kann sich bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Dabei gilt die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Falls Sie bereits den Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse erstattet bekommen haben, können Sie lediglich die darüber hinausgehenden Kosten geltend machen.

Damit die Rechnung für Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen vom Finanzamt sicher anerkannt wird, muss sie auf jeden Fall schriftlich vorliegen. Die Personalkosten müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.

Wussten Sie schon? Barzahlungen werden für eine Steuerentlastung nicht anerkannt. Sie müssen die Rechnung entweder überweisen oder per Lastschrift bezahlen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-was-ist-wichtig-42708

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