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„ESG-Zertifizierung ist für Immobilienfonds bares Geld wert“

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Obgleich die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Offenlegungsverordnung erst am 1. Juli 2022 und damit in knapp einem Jahr in Kraft treten werden, stellen Investoren bereits jetzt ihre Investitionskriterien auf ESG-Standards um und schaffen damit Fakten – ESG steht für die Nachhaltigkeitskriterien Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Nachhaltig konzipierte Fonds erfahren Rekordnachfragen und institutionelle Investoren sehen in ESG-konformen Investments die besten Chancen, um auch langfristig attraktive Renditen zu erzielen.

André Heid, zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Geschäftsführer von Heid Immobilien: „Die Einhaltung von ESG-Kriterien ist bereits jetzt bares Geld wert. Der Markt ist längst in Bewegung und Investoren treffen ihre Anlageentscheidungen immer stärker unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Büro- und Gewerbeimmobilien, die diese Nachhaltigkeitskriterien bereits erfüllen, können zehn Prozent höhere Marktwerte erzielen und bieten damit attraktive Renditeaussichten für Investoren.“

Der Wert von Immobilienfonds wird zukünftig auch davon beeinflusst werden, ob die Immobilien, die für einen Fonds ausgewählt werden, den ESG-Kriterien genügen und damit eine entsprechende Zertifizierung für den Fonds erreicht werden kann. Einer aktuellen Umfrage von Scope zufolge planen mehr als 80 Prozent der befragten 42 Asset Manager für die kommenden zwei Jahre die Auflage nachhaltiger Finanzprodukte in der Assetklasse Immobilien. Scope zählt schon jetzt sieben offene Immobilienfonds für Privatanleger, die eine Einstufung als so genannter Artikel-8-Fonds erreicht haben. Fonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung zielen darauf ab, in Assets zu investieren, die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen.

Heid macht darauf aufmerksam, dass die Standards für die Zertifizierung noch immer nicht eindeutig sind: „Es mangelt an der Messbarkeit vieler Kriterien. Ein Beispiel: Selbst CO2-Emissionen können nicht zuverlässig ermittelt werden, weil die Datenlage vieler Unternehmen dies nicht hergibt. Wie nachhaltig ein Unternehmen oder eine von diesem Unternehmen verwaltete Immobilie wirklich ist, lässt sich dadurch natürlich nur schwer feststellen.“

Heid weiter: „Ein ESG-Mäntelchen umzuhängen, ist zwar angesagt, auch in Hinblick auf die Wertigkeit eines Immobilienfonds. Das behutsame Überführen besagter Fonds in das neue, von Nachhaltigkeitskriterien geprägte Anforderungsprofil ist ein aufwändiger, tiefgreifender Vorgang. Er lohnt sich allerdings nicht nur in Hinblick auf den langfristigen Fondswert, sondern vor allem in Hinblick auf das eigentliche Ziel der ESG-Kriterien: Unsere Welt in ökologischer und sozialer Sicht zukunftsfähig zu entwickeln. Deshalb befürworte ich, dass internationale Wertpapieraufsichtsbehörden künftig mit einheitlichen Maßstäben gegen das so genannte ,Greenwashing’ vorgehen wollen.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Heid Immobilien

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