dieeigentuemer.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Has.e GmbH – Insolvenzeröffnung am 11.01.2018

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Has.e GmbH, Obermarkt 14, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 34528 
vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Özgür
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Menzel

 

– wurde am 11.01.2018 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Jörg Spies, Schevenstraße 35, 01326 DresdenTelefax: 0351 89678081 Telefon geschäftlich: 0351 89678080 Email geschäftlich: [email protected]

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.02.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.03.2018 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

 

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 1556/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.01.2018

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
dieeigentuemer.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Archiv