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Jahresbericht 2020 des Versicherungsombudsmanns veröffentlicht

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Im Jahr 2020 erreichten die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. 13.235 zulässige Beschwerden. Gegenüber 2019 bedeutet das einen Anstieg von 1,8 Prozent, der sich im Rahmen der langjährigen Schwankungsbreite bewegt.

Der Ombudsmann für Versicherungen Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts und am Bundesgerichtshof,informierte bei der Vorstellung des Jahresberichts 2020 des Versicherungsombudsmanns über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Beschwerdethemen sowie die Beschwerdebearbeitung. Auffälligste Folge war der Anstieg von Eingaben in der Reiseversicherung. Beschwerdeführer forderten die Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung, da diese aufgrund der Stornierung der Reise durch den Veranstalter hinfällig geworden seien. Weiter ging es um die Frage, ob Versicherer die Stornokosten von Reisen übernehmen mussten, von denen die Versicherungsnehmer aufgrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen oder der Sorge, an Covid-19 zu erkranken, zurückgetreten waren.

Die Bedeutung der Rechtsprechung für die Beschwerdethemen, aber auch für die Zahl der Eingaben, erläuterte Schluckebier anhand des sogenannten Kaskadenverweises in Musterwiderrufsbelehrungen. Darunter sind in Belehrungen enthaltene kettenartige Verweise auf Vorschriften zu verstehen, die ihrerseits auf andere Bestimmungen weiterverweisen. Diese bewertete der Europäische Gerichtshof für bestimmte Rechtsgebiete als nicht hinreichend klar und verständlich, wohingegen der Bundesgerichtsgerichtshof zunächst eine andere Beurteilung vorgenommen hatte. Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen gaben, so Schluckebier, immer wieder Anlass zu Beschwerden. Spezialisierte Anwaltskanzleien, die rechtsschutzversicherte Mandanten auch über Internetauftritte akquirierten, schalteten nicht nur Gerichte, sondern auch den Ombudsmann ein.

Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer des Versicherungsombudsmann, erläuterte, dass sich die zulässigen Eingaben in den Sparten im Berichtsjahr sehr unterschiedlich entwickelt haben. Beschwerden zur Lebensversicherung gingen um rund zehn Prozent und damit in ähnlicher Größenordnung zurück, wie solche aus der Hausratversicherung, gefolgt von der Allgemeinen Haftpflichtversicherung mit circa acht Prozent. Zuwachs war dagegen in der Kfz-Kasko (plus 16 Prozent) und -Haftpflichtversicherung (plus zehn Prozent) festzustellen. Auch Beschwerden zur Rechtsschutzversicherung (plus acht Prozent) nahmen wieder zu. Diese Sparte weist seit fünf Jahren die meisten Beschwerden auf (3.463). Die vielen kleineren Sparten, die unter „Sonstige Beschwerden“ statistisch erfasst werden, erhöhten sich um plus 15 Prozent, wobei die dazu zählende Reiseversicherung allein um fast 80 Prozent zulegte.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer, so Hiort, konnte trotz der Pandemie um zehn Prozent weiter verkürzt werden. Von der Einlegung einer Beschwerde bis zum Verfahrensabschluss vergingen bei zulässigen Eingaben durchschnittlich 70 Tage, obwohl die Beteiligten jeweils Gelegenheit erhalten, zu dem Vortrag der anderen Seite Stellung zu nehmen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Versicherungsombudsmann

Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

www.versicherungsombudsmann.de

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