In den sächsischen Klassenzimmern wird es künftig wohl keine Note im Betragen geben. Auch die Kopfnoten Ordnung, Fleiß und Mitarbeit stehen unter einem sterbenden Stern. Der Grund dafür ist eine Klage eines Schülers gegen die Kopfnoten auf seinem Bewerbungszeugnis.
Für solche Noten in Zeugnissen, die Schüler für Ihre Bewerbung um Ausbildungsplätze nutzen, fehle die eindeutige Rechtsgrundlage. So entschied das Verwaltungsgericht in Dresden und gab dem Schüler somit Recht, der Schüler könne bei einer Bewerbung um eine Lehrstelle zu Recht ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten verlangen.
In einem wichtigen Dokument, das für Lehrbetriebe und spätere Arbeitgeber wichtig ist, stellen Kopfnoten einen Eingriff in die freie Berufswahl dar. Über solch wesentliche Eingriffe muss der Gesetzgeber entscheiden, im Schulgesetz fehlt allerdings eine Norm, die Kopfnoten erwähnt.
Der Schüler hatte auf die Entfernung der Kopfnoten aus dem Zeugnis der 9. Klasse geklagt, um sich bei einem Unternehmen um eine Ausbildung nach Beendigung seiner schulischen Laufbahn zu bewerben. Bis zur endgültigen Entscheidung erhält der Schüler ein Zeugnis ohne Kopfnoten.
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