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Wer Verantwortung trägt, der haftet auch

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Directors and Officers-Policen (D&O) und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen sorgen dafür, dass dies nicht in den persönlichen Ruin führen muss. Die Württembergische Versicherung rät zum Abschluss dieses Schutzes.

Die D&O schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten fast aller Branchen. Der Versicherungsschutz umfasst neben Anwalts- und Gerichtskosten auch Kosten beispielsweise für Mediatoren, PR-Berater oder forensische Dienstleister zur Aufklärung von Sachverhalten. Zudem bestehen eine unverfallbare Schadennachmeldefrist von zwölf Jahren und eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung. Ferner bietet die Württembergische Vorständen, die gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) einen Selbstbehalt tragen müssen, die Möglichkeit, diesen mit einer separaten Selbstbehalts-Police zu versichern.

Bei Rechtsanwälten beispielsweise, die die Vermögensinteressen ihrer Mandanten wahrnehmen, können kleine Fehler wie etwa versäumte Fristen große Folgen haben. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung trägt das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler, die einen Vermögensschaden nach sich ziehen. Zudem sei die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung eine Pflichtdeckung, ohne die Anwälte ihre Zulassung zur Anwaltschaft von der Anwaltskammer nicht bekommen. Neben den genannten Leistungen sei ein Vorteil dieser Absicherung der umfangreiche Schutz auch für Nebentätigkeiten. Außerdem seien lediglich Wissentlichkeit und Eigenschäden ausgeschlossen. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung W&W-Gruppe

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von factum
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