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Wohnungswirtschaft zur Grundsteuerreform

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Der Deutsche Bundestag berät am 27. Juni 2019 die Gesetzentwürfe zur Grundsteuerreform. Zuvor hatte das Bundeskabinett die Entwürfe verabschiedet. Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßt, dass Bewegung in die Grundsteuerreform kommt.

Der GdW bewertet es als sehr hilfreich, dass die Länder durch die im aktuellen Entwurf vorgesehene Länderöffnungsklausel vom Bund abweichende Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer treffen könnten. Nun seien die Länder aufgefordert, sich bei einer Abweichung vom ertragsorientierten Bundesmodell auf ein einheitliches und einfaches Flächenverfahren als Alternative zu einigen. Denn nur so könnten immense Kostensteigerungen für Vermieter und Mieter vermieden werden. 

Gelöst sieht die Wohnungswirtschaft die Problematik bei den in die Beratung gegebenen Entwürfen jedoch nicht. „Denn diese sehen für das Bundesmodell weiterhin ein vereinfachtes Ertragswertverfahren für die Bewertung von Wohnimmobilien vor, dass sowohl Bodenrichtwerte als auch Durchschnittsmieten auf der Basis der Wohngeldmietstufen berücksichtigt. Der Nachweis tatsächlich niedrigerer Mieten, um damit eine Absenkung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu erwirken, soll dagegen nicht gelten. Damit würden Wohnungsbestände entlastet, die höhere Mieten als die Durchschnittsmiete haben. Belastet werden dagegen die Wohnungsbestände, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Damit sind vor allem die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder benachteiligt, da sie die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland sind.

Deswegen fordert die Wohnungswirtschaft weiterhin Nachbesserungen am Bundesmodell: Die Bodenwerte müssen aus der Berechnung für die Grundsteuer raus. Außerdem dürfen nicht einzelne Eigentümergruppen durch eine verringerte Steuermesszahl bevorzugt werden. Stattdessen muss der Nachweis tatsächlich niedrigerer Mieten als Grundlage für die Grundsteuer dienen“, so Esser. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung GdW

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von factum
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