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Vermittlungsplattform zinsgurus.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Zinsgurus GmbH, Frankfurt am Main, Betreiberin der Website zinsgurus.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kunden der Zinsgurus GmbH an. Die Zinsgurus GmbH vermittelt auf der Website zinsgurus.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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