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Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven erfolglos

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Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden versehen. Das Vorhaben dient der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

Die beim erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht erhobenen Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V., der Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner blieben erfolglos. Entgegen der Auffassung der Kläger weist die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose keine methodischen Mängel auf. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept sind nicht zu beanstanden.  Die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse war ebenfalls fehlerfrei; das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genügt den rechtlichen Anforderungen.

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