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VSAV: Corona erhöht Haftungsrisiken für Vermittler

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Grund sei vor allem der ungewohnte Umgang mit neuen Kommunikationsformen. So würden beispielsweise Nachrichten und Absprachen über Messenger-Dienste nicht ausreichend dokumentiert, oft gingen in der schnellen Handhabe Informationen verloren oder es würden zuweilen auch vorschnell falsche Informationen an Kunden weitergegeben. Der VSAV empfiehlt allen Finanzberatern daher dringend, ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) dahingehend zu überprüfen, ob sie eine weitreichende „Internetklausel“ enthält.

Ein weiteres Problemfeld sei die verbreitete Abhängigkeit von einzelnen Produktgebern. Dies betreffe vor allem Makler mit Spezialkonzepten im Kompositbereich. Durch die Corona-Krise registrieren Versicherer vermehrt deutlich gestiegene Risiken in den Absicherungen und kündigen die Verträge sehr kurzfristig. „Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Makler müssten jetzt aus der Krise lernen und ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen sowie dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können.

Überhaupt zeigten sich im gewerblichen Bereich aufgrund der Komplexität des Geschäfts die Risiken der schnellen digitalen Kommunikationsmittel besonders. Deshalb gehörten jetzt alle Arbeitsprozesse auf den Prüfstand, ob sie auch den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, so Barth. Ein weiterer Tipp: Da ein Fehler im System oder Arbeitsprozess gleichzeitig bei mehreren Kunden den Haftungsfall auslösen kann, sollte in der VSH bestmöglich kein Selbstbehalt vereinbart sein. Denn in der Summe könne dies ebenfalls die Insolvenz des Vermittlers bedeuten. Das gelte auch bei der Vermittlung von Kapitalanlagen im Privatgeschäft.

Heikel könne auch der Umgang mit Online-Beratungstools werden. Vielfach, so beschreibt es ein neues Ratgeber-E-Book des VSAV, würden elementare Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet. So müssten die einladenden Berater Ihre Kunden mit einem Informationsblatt auf die Datenschutzbelange hinweisen; darauf, dass personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Auch ist zu prüfen, ob die Tool-Anbieter die Datenschutzhinweise inkludiert haben und wie es sich datenschutzrechtlich mit dem Einsatz externer Dienstleistungen über das Online-Beratungstool verhält.

In Krisenzeiten komme es auch häufiger zu Strafrechtsanzeigen enttäuschter Anleger. Da der Finanzberater auch im Gefühl der Unschuld nicht unbedingt einen positiven Verfahrensausgang erwarten kann, sei die Begleitung durch einen Fachanwalt dringend anzuraten. Anwaltskosten muss er auch bei einem Freispruch zahlen – und die können teuer werden. Dafür gibt es die Strafrechtsschutzversicherung. Aufgrund ihrer Bedeutung hat der VSAV die Strafrechtsschutzversicherung in der Vereinsmitgliedschaft integriert. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung VSAV

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.  (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 1.000 Mitglieder und rund 60 Netzwerkpartner.

www.vsav.de

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