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BdV mahnt Gutscheinaktion der Cosmos Lebensversicherung ab

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Am 19. Februar 2019 hat der Bund der Versicherten (BdV) die Cosmos Lebensversicherungs-AG (Cosmos Direkt) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt. Konkret geht es um die Gewährung eines 50 Euro Einkaufsgutscheins bei Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Der Gesetzgeber hat die Abgabe einer Sondervergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages reguliert, um Fehlanreize beim Vertragsabschluss zu vermeiden. Versicherer dürfen ihren Kunden pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro schenken. „Die Aktion der Cosmos ist nach unserer Auffassung unlauter, daher haben wir sie abgemahnt und aufgefordert, die Gutscheinaktion sofort einzustellen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Nach Einschätzung des BdV verstößt der Versicherer gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot der § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz. Um Fehlanreize zu vermeiden, dürfen Versicherer höchstens 15 Euro pro Versicherungsjahr an Versicherungsnehmer verschenken. Da der Versicherungsvertrag kurzfristig wieder gekündigt werden kann (zum Beispiel bei monatlicher Zahlungsweise), kann die Höchstgrenze in Einzelfällen deutlich überschritten werden.

Der BdV hält die Risikolebensversicherung unter bestimmten Umständen für eine wichtige Versicherung – beispielsweise für Familien zur Absicherung von noch nicht getilgten Rückzahlungsverpflichtungen aus einer Immobilienfinanzierung. „Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, weil der angebotene Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und nicht, weil man einen 50 Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommt“, darauf weist Kleinlein hin.

Quelle: Pressemitteilung BdV

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von factum
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