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„Ich bin Bank (in Gründung)“ wird Einlagen- und Kreditgeschäft untersagt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Bernd Schmid mit Bescheid vom 24. Mai 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie das Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.

Schmid warb im Internet für seine angeblich in Ostrava (Tschechische Republik) ansässige „Ich bin Bank (in Gründung)“, mit der er auf der Grundlage sogenannter Anleihe-Zertifikate unbedingt rückzahlbare Anlegergelder annahm und für Finanzierungen warb. Hierdurch betreibt er das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (JF1)

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von factum
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